Kirchgeld und Finanzen der Kirchengemeinde

Der Haushalt einer Kirchengemeinde finanziert sich aus vier Quellen:

  1. Die Kirchensteuer
    Alle Mitglieder einer Kirche tragen solidarisch zum Unterhalt bei, je nachdem wieviel die Person verdient.
    50% der Kirchensteuer geht direkt an die Kirchengemeinden weiter, je nach Gemeindegliedzahl.
    50% der Kirchensteuer geht an verschiedene Zwecke, v.a. die Bildungsarbeit, die Arbeit für die Kirchengemeinde etc. 
  2. Das Kirchgeld ("Ortskirchensteuer")
    In Bayern ist die Kirchensteuer um ein Prozent niedriger, dafür bitten die Kirchengemeinden um das Kirchgeld, es wird zu 100% für den Gemeindehaushalt verwendet.
  3. Die Spenden
    Es gibt verschiedene Anlässe, warum jemand spendet. Alle Spenden werden nur für den jeweiligen Zweck eingesetzt. Durch Abkündigung und Spendenbescheinigung wird transparent damit umgegangen.
  4. Gebühren und sonstige Einnahmen
    Für Hochzeiten und Beerdigungen, sowie für einige andere Tätigkeiten fallen Gebühren an. Ein paar Einnahmen generieren sich auch aus Vermietung und Verpachtung.

Alle unsere Haushalte sind transparent:
Zweimal im Jahr liegen der Haushaltsplan und die Jahresrechnung aus, sowohl der Kirchengemeinde, als auch des Kindergartens, des Friedhofs und der Sozialen Zwecke. Bei Rückfragen können Sie ebenfalls Einsicht bekommen.

Die Jahresrechnung des Jahres 2018 ist die aktuellste:

Ausgaben (Gesamt: 33.290,43 Euro)
Gottesdienst und Kirchengebäude - 8.133,47 Euro
Kirchenmusik - 4.663,05 Euro
Allgm. Gemeindearbeit und Gemeindehaus - 3.068,96 Euro
Pfarrdienst, Pfarrbüro, Jugend- und Konfirmandenarbeit - 17.424,95 Euro

Einnahmen (Gesamt: 32.132,29 Euro (vor Ausgleich))
Kirchensteuermittel: 21.898,36 Euro
Kirchgeld: 2.985 Euro
Spenden für kirchliche Zwecke: 4.998,93 Euro
Gebühren und sonst. Einnahmen: 2.250 Euro
Rechnerisches Defizit: 1.158,14 Euro

Kindergarten, Friedhof und Soziale Zwecke bilden drei EIGENE HAUSHALTE. Sie müssen sich selbst decken und Überschüsse bleiben in diesem Haushalt.
Am Anfang des Jahres ist im Gemeindeboten eine Übersicht über den Haushalt des Friedhofs enthalten, der Elternbeirat des Kindergartens bekommt jederzeit Einsicht in den Haushalt des Kindergartens. Haushaltsplan und Jahresrechnung liegen zweimal im Jahr aus.

 

Bild von Steve Buissinne auf Pixabay